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Häufig gestellte Fragen zur Mitgliedschaft und zum Beitrag

1. Wie kann ich Mitglied im SVI werden?

Es gibt verschiedene Wege. Entweder die Eintrittserklärung herunterladen oder über die Abteilung, bei der man seinen Sport ausüben will.
Bei Minderjährigen ist die Eintrittserklärung von einem Erziehungsberechtigten zu unterschreiben.
Da man beim Eintritt auch die Satzung anerkennt, kann man diese beim jeweiligen Abteilungsleiter oder beim Vorsitzenden anfordern.

 

2. Wann beginnt die Mitgliedschaft?

Eintreten kann man zu jedem beliebigen Termin. Der Beitrag wird dann anteilig erhoben.

 

3. Was kostet mich die Mitgliedschaft?

Der Beitrag für Erwachsene beträgt € 60,--, für Jugendliche € 35,-- und für Familien € 155,--.
Für Schüler und Studenten ohne eigenes Einkommen wird gegen Vorlage des entsprechenden Nachweises ein Beitrag von € 35,-- berechnet. Für Schiedsrichter, Wehrpflichtige und Ersatzdienstleistende besteht für die Zeit dieser Tätigkeit gegen Nachweis Beitragsbefreiung.
Wird kein Abbuchungsauftrag erteilt, erhöht sich der Beitrag um € 5,--
Zusätzlich fällt noch der Abteilungsbeitrag an.

 

4. Was ist eine Familie?

Zu einer Familie zählen beide Elternteile sowie alle Kinder unter 18 Jahren. Auch Jugendliche, die noch einen ermäßigten Beitrag zahlen werden zur Familie gerechnet.

 

5. Muss ich meinen Ermäßigungsnachweis vorlegen?

Der Nachweis muss in jedem Jahr bis zum 31.1. vorgelegt werden.

 

6. Wie bezahle ich die Beiträge?

Die Bezahlung der Beiträge sollte durch Lastschrift möglich sein. Dazu einfach die Einzugsermächtigung auf der Eintrittserklärung ausfüllen und vom Kontoinhaber unterschreiben. Bei Nichtteilnahme am Lastschriftverfahren erhöht sich der Beitrag um eine Unkostenpauschale von € 5,--. Die Rechnung wird dann zugestellt.

 

7. Mein Beitrag konnte leider nicht eingezogen werden.

Als Mitglied hat man dafür zu sorgen, dass der Beitrag bei Fälligkeit reibungslos eingezogen werden kann. Sollte doch einmal etwas schief gehen, bekommt jedes "säumige" Mitglied eine Rechnung über den Beitrag und die entstandenen Mehrkosten.

 

8. Kann ich auch in mehreren Abteilungen aktiv sein?

Es ist kein Problem gleichzeitig Mitglied in mehreren Abteilungen zu sein. Allerdings ist für jede Abteilung das Ausfüllen einer Eintrittserklärung erforderlich. Zu beachten ist, dass dann auch in jeder Abteilung Beitrag anfällt.

 

9. Wie kann ich meine Mitgliedschaft kündigen?

Eine Kündigung der Mitgliedschaft kann nur zum Jahresende und in Schriftform erfolgen.

 

10. In eigener Sache

Ein Verein mit fast 1.500 Mitgliedern verwaltet sich nicht von selbst. Helfen Sie mit, indem Sie uns alle Änderungen z.B. Name, Anschrift, Bankverbindung u.ä. immer mitteilen. So lassen sich für Sie und uns unnötige Kosten und Zeit sparen.