Häufig gestellte Fragen zur Mitgliedschaft und zum Beitrag

Wie kann ich Mitglied im SV Illingen werden?

Es gibt verschiedene Wege. Entweder die Eintrittserklärung herunterladen oder über die Abteilung, bei der man seinen Sport ausüben will.
Bei Minderjährigen ist die Eintrittserklärung von einem Erziehungsberechtigten zu unterschreiben.
Da man beim Eintritt auch die Satzung anerkennt, kann man diese beim jeweiligen Abteilungsleiter oder beim Vorsitzenden anfordern. 

Wann beginnt die Mitgliedschaft?

Eintreten kann man zu jedem beliebigen Termin. Bis zum 30.06. wird der Beitrag zu 100 % und ab dem 01.07. zu 50% erhoben.

Was kostet mich die Mitgliedschaft?

Beitragssätze (gültig ab 01.01.2015)

Einzelmitglieder ab 18 Jahre
bei Abbuchung/Dauerauftrag/Überweisung

€ 70,-

Schüler/Studenten ab 18 Jahre
nachweislich bei Abbuchung/Dauerauftrag/Überweisung *

€ 40,-

freiwilliges soziales Jahr / Wehrdienst für 1 Jahr *

beitragsfrei

Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre
bei Abbuchung/Dauerauftrag/Überweisung

€ 40,-

Schiedsrichter, Sanitäter

beitragsfrei

Familienregelungen *

 

   Familie (2 Erw. m. 1 Kind)

€ 140,-

   Familie (2 Erw. ab 2 Kinder)

€ 150,-

   Alleinerziehende (1 Erw. m. 1 Kind)

€ 75,-

   Alleinerziehende (1 Erw. ab 2 Kinder)

€ 80,-

   Eltern nicht im Verein (0 Erw. 1 Kind)

€ 40,-

   Eltern nicht im Verein (0 Erw. ab 2 Kinder)

€ 60,-

Ehrenmitglieder und Ehrenvorsitzende

beitragsfrei

Beitrag für Senioren ab 65 Jahre

€ 50,-

*) Die gekennzeichneten Mitgliedergruppen, die diese ermäßigten Beitragssätze in Anspruch nehmen wollen, haben den entsprechenden Nachweis jeweils bis zum 01.12. des vorausgehenden Jahres zu führen. Liegt dieser Nachweis zu diesem Zeitpunkt nicht vor, wird im laufenden Jahr der volle Beitrag erhoben. Bei Wehr- und Zivildienstleistenden wird die Beitragsfreistellung im Folgejahr gewährt, wenn dies im laufenden Jahr aus Zeitgründen nicht mehr möglich war. Der Beitrag für Alleinstehende kann nur auf Antrag und entsprechendem Nachweis gewährt werden.

Was gilt als eine Familie beim Beitrag?

Zu einer Familie zählen beide Elternteile sowie alle Kinder unter 18 Jahren. Auch Jugendliche, die noch einen ermäßigten Beitrag zahlen werden zur Familie gerechnet.

Muss ich meinen Ermäßigungsnachweis vorlegen?

Der Nachweis muss in jedem Jahr bis zum 01.12. des Vorjahres vorgelegt werden.
Beispiel: Wer in 2021 einen ermäßigten Beitrag zahlen möchte, muss bis zum 01.12.2020 den Nachweis erbringen.

Wie bezahle ich die Beiträge?

a) Der Jahresbeitrag wird am 31.03. des Jahres erhoben bzw. spätestens zum darauf folgenden Werktag. Der Beitragseinzug erfolgt durch Abbuchung, sofern ein Auftrag erteilt ist, Dauerauftrag oder Überweisung. Barzahlung ist ausgeschlossen. Gebühren, die durch fehlende Deckung entstehen, sind vom Mitglied zu tragen.
Einzugstermin für Beiträge bei unterjährigem Eintritt nach den 31.03. und vor dem 31.10. ist der 31.10. des laufenden Jahres, bzw. spätestens der  darauf folgende Werktag.

b) Altersbedingte Beitragsänderungen (18 Jahre/65 Jahre) gelten ab dem Folgejahr.

c) Mitglieder, die nicht am Lastschriftverfahren teilnehmen, haben den Beitrag zum 31.03. des laufenden Jahres, bei unterjährigem Eintritt zum 31.10.des laufenden Kalenderjahres, bzw. spätestens zum darauf folgenden Werktag zu begleichen.
Sie haben den auf das Konto bei der Sparkasse Pforzheim
IBAN: DE 77 6665 0085 0002 2212 76
BIC: PZHSDE66XXX
zu überweisen oder einzuzahlen.

Mein Beitrag konnte nicht eingezogen werden. Was geschieht nun?

Bei anzumahnenden Beitragsversäumnissen wird jeweils eine Mahn- und Verwaltungsgebühr von € 5,- erhoben. Ist auch die zweite Mahnung erfolglos, wird ein Inkassoverfahren eingeleitet. Führt dies nicht innerhalb eines Jahres zum Erfolg, wird ein Ausschlussverfahren gemäß Satzung §6a eingeleitet.

Kann ich auch in mehreren Abteilungen aktiv sein?

Es ist kein Problem gleichzeitig Mitglied in mehreren Abteilungen zu sein. Allerdings ist für jede Abteilung das Ausfüllen einer Eintrittserklärung erforderlich. Zu beachten ist, dass dann auch in jeder Abteilung Beitrag anfällt.

Wie kann ich meine Mitgliedschaft kündigen?

Der Austritt aus dem Verein ist nur zum 31.12. eines jeden Jahres möglich.
Die Kündigung muss spätestens am 30.11. dem Verein per Brief, Fax, Email, DE-Mail oder unterschriebenem Austrittsformular angezeigt werden. Bei verspätetem Eingang laufen Mitgliedschaft und Beitragspflicht bis zum nächsten Kündigungstermin weiter.

In eigener Sache

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